DIE HERBEIFÜHRUNG DES TODES IM DEUTSCHEN RECHT
Oliver Tolmein ist Mitbegründer der Kanzlei Menschen und Rechte und Fachanwalt für Medizinrecht sowie freier Journalist. Er sympathisiert seit langem mit der Behindertenbewegung und beschäftigt sich ebenso lange mit bioethischen Fragen auch der Sterbebegleitung und der Palliativmedizin. Seine Dissertation befasst sich mit dem Abbruch der künstlichen Ernährung im Rechtvergleich Deutschland, USA, England. Auf faz.net unterhält er einen Blog über Biopolitik. www.tolmein.de
Beate Lakotta studierte Germanistik und Politik in Heidelberg. Nach einem TV-Volontariat und einigen Jahren als freie Journalistin ging sie 1997 zu SPIEGEL special und von dort zum SPIEGEL. Als Redakteurin im Wissenschaftsressort schrieb sie vor allem über Themen aus der Psychologie und Medizin. Mit ihrem Mann, dem Fotografen Walter Schels, realisierte sie ein freies Buch- und Ausstellungs-Projekt: «Noch mal leben vor dem Tod», für das sie über anderthalb Jahre Menschen im Hospiz begleitete. Seit Oktober 2010 arbeitet Lakotta als Gerichtsreporterin des SPIEGEL.