Oliver Tolmein

DIE HERBEIFÜHRUNG DES TODES IM DEUTSCHEN RECHT

labor leerOliver Tolmein, Fachanwalt für Medizinrecht, beschreibt anhand fünf konkreter Fälle der letzten Jahren im Bereich Suizid und Sterbehilfe und der entsprechenden Urteile des Bundesgerichtshof, wie die Schutzfunktion des Rechts gegenüber jenen, die ein zerbrechliches Leben führen, immer weiter zurückgedrängt wurde zugunsten der Akzentuierung einer eher formalen Selbstbestimmung. 1994 erkannte ein Strafsenat des Bundesgerichtshofes zum ersten Mal an, dass Sterbehilfe nicht nur Hilfe beim Sterben, sondern auch Hilfe zum Sterben sein kann. Seitdem hat sich in der Bundesrepublik unter dem Label «Stärkung der Patientenautonomie» eine rechtliche Mobilmachung gegen das Leben im Zustand erheblicher Pflegebedürftigkeit vollzogen, die 2009 im dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetz ihren vorläufigen Endpunkt gefunden hat. Während Tolmein die Entwicklungslinien des Patientenrechts kritisch beurteilt, ist die Journalistin Beata Lakotta eher «Fan der Bundesgerichtshof Rechtssprechung». Sie hat für ihr Buchprojekt «Noch mal leben vor dem Tod» anderthalb Jahre lang Menschen im Hospiz begleitet.

 

 

Oliver Tolmein ist Mitbegründer der Kanzlei Menschen und Rechte und Fachanwalt für Medizinrecht sowie freier Journalist. Er sympathisiert seit langem mit der Behindertenbewegung und beschäftigt sich ebenso lange mit bioethischen Fragen auch der Sterbebegleitung und der Palliativmedizin. Seine Dissertation befasst sich mit dem Abbruch der künstlichen Ernährung im Rechtvergleich Deutschland, USA, England. Auf faz.net unterhält er einen Blog über Biopolitik. www.tolmein.de

Beate Lakotta studierte Germanistik und Politik in Heidelberg. Nach einem TV-Volontariat und einigen Jahren als freie Journalistin ging sie 1997 zu SPIEGEL special und von dort zum SPIEGEL. Als Redakteurin im Wissenschaftsressort schrieb sie vor allem über Themen aus der Psychologie und Medizin. Mit ihrem Mann, dem Fotografen Walter Schels, realisierte sie ein freies Buch- und Ausstellungs-Projekt: «Noch mal leben vor dem Tod», für das sie über anderthalb Jahre Menschen im Hospiz begleitete. Seit Oktober 2010 arbeitet Lakotta als Gerichtsreporterin des SPIEGEL.